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Änderungen Pflegeversicherung zum 01.01.2022

Mit dem Inkrafttreten des Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ergeben sich zum 01.01.2022 zahlreiche Änderungen in der Pflegeversicherung.

Die Pflegebedürftigen und deren Familien, die über einen längeren Zeitraum auf Pflege angewiesen sind, sollen durch die Pflegereform entlastet werden. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie kurz und übersichtlich zusammengefasst.


Vollstationäre Pflege
Ab dem 01.01.2022 zahlen wir bei der Versorgung in Pflegeheimen neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Der pflegebedingte Eigenanteil in Pflegeheimen ist der monatliche Beitrag den Sie zu den Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung und den Investitionskosten im Pflegeheim zahlen. Dieser Zuschlag erhöht sich mit der Dauer der Pflege, da besonders die langjährigen Bewohner eines Pflegeheims ab 2022 finanziell entlastet werden sollen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nur dieser pflegebedingte Eigenanteil bezuschusst wird.

Leistungsbezug zur                   Zuschlag zum
vollstationären Pflege               pflegebedingten Eigenanteil

0 - 12 Monate                               5 %
13 - 24 Monate                             25 %
25 - 36 Monate                             45  %
mehr als 36 Monate                      70 %

Der Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil wird von uns direkt an das Pflegeheim gezahlt. Die notwendigen Informationen werden von uns automatisch an das Pflegeheim übermittelt.


Ambulante Pflege
Ab dem 01.01.2022 erhöhen sich die Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen um 5 % wie folgt:

Pflegegrad     monatl. Sachleistung 2021     monatl. Sachleistung 2022
2                      689,00 €                                       724,00 €
3                      1.298,00 €                                    1.363,00 €
4                      1.612,00 €                                    1.693,00 €
5                      1.995,00 €                                    2.095,00 €

Ihr Pflegedienst kann die neuen Beträge direkt mit uns abrechnen. Eine Antragstellung durch Sie ist nicht notwendig.


Kurzzeitpflege
Ab dem 01.01.2022 wird der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um 10 % auf dann 1.774 EUR angehoben.
Tipp: Falls die Mittel der Verhinderungspflege noch nicht verbraucht sind, dann können sich die Leistungen der Kurzzeitpflege auf einen Gesamtbetrag von bis zu 3.386 EUR ausweiten. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.


Finanzierung
Der Beitragszuschlag für Versicherte ohne Kinder steigt in der Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte. Zusätzlich wird ein Bundeszuschuss in Höhe von 1 Milliarde EUR pro Jahr eingeführt.


Für ergänzende Auskünfte und gezielte Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer 0261 94143 - 391 zur Verfügung.

Senior:in im Rollstuhl hält sich die Hände mit Pflegeperson.
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