
Grundsätzlich hängt der Beitrag von Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Zum 1. Januar 2018 trat das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) in Kraft. Mit diesem Gesetz ist ein neues Verfahren zur Berechnung der Beiträge von freiwillig Versicherten eingeführt worden, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und/oder Vermietung und Verpachtung erzielen und mit diesen Einkünften unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 EUR monatlich) liegen. Bitte beachten Sie, dass nur mit Nachweis niedrigerer Einkünfte Beiträge aus Ihren tatsächlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden, mindestens jedoch unter Berücksichtigung der Mindestbemessungsgrenze (2026: 1.318,33 EUR).
| Beitragsbemessungsgrenze für Freiwillig Versicherte | 5.812,50 € |
| Mindestbemessungsgrenze für Freiwillig Versicherte | 1.318,33 € |
Die Beiträge sind jeweils zum 15. des Monats für den vorherigen Monat fällig.
Beispiel: Möchten Sie den Beitrag für Mai zahlen, so ist dieser am 15. Juni fällig.
Angaben zum Einkommen sind in regelmäßigen Abständen, bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse unmittelbar, mindestens jedoch einmal jährlich der gesetzlichen Krankenkasse nachzuweisen.
Hinweis: Ist Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert (z. B. privat oder mit Anspruch auf freie Heilfürsorge krankenversichert), sind für die Beitragsfestsetzung nicht nur Ihre eigenen Einnahmen, sondern auch die Einkünfte Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten zu berücksichtigen.
| Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld* 14,6 % | Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld 14 % | Zusatzbeitrag Debeka BKK 3,25 % | Pflegeversicherung ohne Kinderlosen- zuschlag 3,6 % | Pflegeversicherung mit Kinderlosen- zuschlag ab dem 23. Lebensjahr** 4,2% | |
|---|---|---|---|---|---|
| Höchstbeitrag 5.812,50 € | 848,63 € | 813,75 € | 188,91 € | 209,25 € | 244,13 € |
| Mindestbeitrag 1.318,33 € | 192,48 € | 184,57 € | 42,85 € | 47,46 € | 55,37 € |
| Beitragssatz | |
| Mitglieder ohne Kinder nach Vollendung des 23. Lebensjahres | 4,2% |
| Mitglieder mit 1 Kind (lebenslang ohne Kinderlosenzuschlag) | 3,6 % |
| Mitglieder mit 2 Kindern* | 3,35 % |
| Mitglieder mit 3 Kindern* | 3,1 % |
| Mitglieder mit 4 Kindern* | 2,85 % |
| Mitglieder mit 5 und mehr Kinder* | 2,6 % |
| KV + Zusatzbeitrag | 184,57 € + 42,85 € |
| PV | 47,46 € |
| Gesamt | 274,88 € |
| KV + Zusatzbeitrag | 848,63 € + 188,91 € |
| PV | 244,13 € |
| Gesamt | 1.281,67 € |
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