Fahrkosten

Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite
für Leistungserbringer aus dem Bereich Fahrkosten.

Institutionskennzeichen

Jeder Leistungserbringer, der für Debeka BKK-Versicherte Fahrkosten abrechnen möchte, benötigt ein Institutionskennzeichen (IK). Das IK ist ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Die verpflichtende Verwendung des IK ist im § 293 SGB V geregelt.

Die bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen gespeicherten Angaben (beispielsweise Adressdaten sowie Bank- und Kontoverbindungen) sind für die Kooperation mit der Debeka BKK verbindlich. Andere Informationen berücksichtigen wir nicht.

Ein IK kann bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen, Alte Heerstr. 111, 53757 St. Augustin, beantragt werden. Für jede Filiale oder Zweigstelle ist ein eigenes IK zu führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der ARGE IK.

Genehmigungsverfahren

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung dürfen die Krankenkassen nur nach vorheriger Genehmigung und in besonderen Ausnahmefällen übernehmen. Die Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der sogenannten Krankentransport-Richtlinie festgelegt.

Bitte legen Sie uns genehmigungspflichte Verordnungen frühzeitig zur Prüfung und Genehmigung vor:

Debeka BKK
Team LV-A – Fahr- und Transportkosten
56048 Koblenz
T 0261 94143 - 291

Abrechnung

Fahrkosten rechnen Sie bitte über das Abrechnungszentrum Emmendingen ab:

Abrechnungszentrum Emmendingen
An der B3 Haus Nr. 6
79312 Emmendingen
IK: 107436557

Das Service-Portal für Leistungserbringer finden Sie hier.

Urbelege

Urbelege sind Belege, die für die Abrechnung von Einzel- oder Gesamtrechnungen notwendig sind (z. B. die Bestätigung der Versicherten über einen durchgeführten Transport).

Beginn Zahlungsfrist

Wenn die Daten an das Abrechnungszentrum Emmendingen versendet worden sind, ist es wichtig, dass auch die Urbelege mit dem Datenträgerbegleitzettel an die vorgenannte Adresse weitergeleitet werden. Erst wenn alle Unterlagen eingegangen sind, beginnt die Zahlungsfrist.

Rückfragen

Viele Leistungserbringer, die auf den Datenaustausch umstellen, stehen zu Beginn des Verfahrens vor einer Reihe offener Fragen. Der Kundenservice des Abrechnungszentrums Emmendingen berät die Leistungserbringer und hilft über die Hürden und Fallstricke des Datenträgeraustauschverfahrens hinweg. Nähere Informationen finden Sie hier.

Bei Rückfragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte direkt an das Abrechnungszentrum Emmendingen:

Datenträgeraustausch: dale(at)arz-emmendingen.de

Datenannahme: inbox(at)tp5.arz-emmendingen.de

Abrechnung: kundenservice(at)arz-emmendingen.de      

oder per Telefon: (07641) 9201 - 0 bzw. Telefax: (07641) 9201 - 4555

Elektronisches Abrechnungsverfahren

Informationen des GKV-Spitzenverbandes zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V finden Sie auf www.gkv-datenaustausch.de in der Rubrik Leistungserbringer / sonstige Leistungserbringer.

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