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title: "Pflegesachleistungen durch Leistungserbringende | Debeka BKK"
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description: Pflegesachleistungen der Debeka BKK unterstützen Sie, wenn häusliche Pflege durch Angehörige nicht möglich ist. Durch ambulante Pflegedienste können bei Pflegegrade 2 bis 5 körperbezogene Pflegemaßnahmen, Betreuung und Hilfe im Haushalt übernommen werden. Informieren Sie sich jetzt über Ihren Anspruch.
date: 2025-11-20
modified: 2026-03-20
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# Pflegesachleistungen durch Leistungserbringende | Debeka BKK

Pflegesachleistung durch Leistungserbringende
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Kann die häusliche Pflege z. B. durch Angehörige nicht übernommen werden, dann beteiligt sich die Debeka BKK Pflegekasse an den Kosten der sogenannten Pflegesachleistungen. Unter Pflegesachleistungen versteht man in der Pflegeversicherung die Dienstleistungen, die von Beschäftigten eines ambulanten Pflegedienstes erbracht werden. Pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 können somit körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.

###  Duschen & Baden

Unterstützung beim Duschen oder Baden sowie bei der täglichen Körperpflege wie Zähneputzen, Kämmen oder Rasieren.

###  An- & Auskleiden

Unterstützung von Pflegebedürftigen beim sicheren An- und Ablegen von Kleidung und notwendigen Hilfsmitteln.

###  Darm- & Blasenentleerung

Unterstützung bei der sicheren und hygienischen Darm- und Blasenentleerung.

###  Einkaufen & Behörden

Unterstützung beim Einkaufen von alltäglichen Dingen sowie Begleitung oder Hilfe bei notwendigen Behördengängen.

###  Haushaltshilfe

Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten sowie das anschließende Spülen, Reinigen und Aufräumen der Wohnung.

###  Essen

Unterstützung beim Essen und Trinken, wenn dies selbstständig nicht mehr möglich ist.

\* auch in Teilmonaten besteht der volle Leistungsanspruch

| Pflegegrad | Monatliches Pflegesachleistung\* bis zu |
|---|---|
| 2 | 796 EUR |
| 3 | 1.497 EUR |
| 4 | 1.859 EUR |
| 5 | 2.299 EUR |

 Unser Tipp
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Wird Ihr persönlicher **Sachleistungshöchstbetrag** nicht voll ausgeschöpft, dann könnte für Sie die **Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen** interessant sein. Erfahren Sie mehr über die Kombinationsleistung aus [Pflegegeld und Sachleistungen](https://www.debeka-bkk.de/leistungen/pflege/pflegegeld-und-pflegesachleistungen/).

Sie haben weitere Fragen? Dann [kontaktieren](https://www.debeka-bkk.de/kontakt/) Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne!