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title: "Auszeit und Freistellung als Pflegeperson bei Pflegebedürftigkeit | Debeka BKK"
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description: Durch eine teilweise oder vollständige Freistellung in Ihrem Beruf oder eine Verringerung Ihrer Arbeitszeit können Sie Angehörige, die pflegebedürftig sind, bedarfsgerecht versorgen.
date: 2025-11-20
modified: 2026-03-20
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# Auszeit und Freistellung als Pflegeperson bei Pflegebedürftigkeit | Debeka BKK

Auszeit/Freistellung
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 vom Beruf als Pflegeperson
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Wenn ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird, kann dies eine große Herausforderung sein. Wir erklären Ihnen, wie Sie eine bedarfsgerechte Versorgung organisieren oder erste pflegerische Maßnahmen einleiten können.

 Welchen Freistellungsanspruch haben Sie?
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Als angehörige Person können Sie sich bis zu **10 Arbeitstage** von der Arbeit freistellen lassen. Informieren Sie dazu einfach Ihr arbeitgebendes Unternehmen über den Grund und die voraussichtliche Dauer Ihrer Verhinderung, denn dieser **Freistellungsanspruch** kann bei allen arbeitgebenden Unternehmen geltend gemacht werden und ist nicht von der Größe des Unternehmens abhängig.
Da die Feststellung eines Pflegegrades einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es ausreichend, wenn der Eintritt von Pflegebedürftigkeit objektiv erkennbar ist.

###  Teilweise oder vollständige Freistellung

Beschäftigte Personen, die in häuslicher Umgebung eine nahe angehörige Person pflegen, können sich mit der Pflegezeit bis zu 6 Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen lassen. Der Anspruch gilt für alle Pflegegrade.

Ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit besteht nur gegenüber arbeitgebenden Unternehmen ab 16 Beschäftigten.

### **Tipp**

Für die Zeit der Freistellung können Sie die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei uns beantragen.

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###  Verringerung der Arbeitszeit

Beschäftigte Personen, die in häuslicher Umgebung eine nahe angehörige Person pflegen, können mit der Familienzeit ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten verringern. Da bei der Familienzeit nur eine teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung vorgesehen ist, muss eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt verbleiben. Der Anspruch gilt für alle Pflegegrade.

Ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit besteht nur gegenüber arbeitgebenden Unternehmen ab 26 Beschäftigten.

### **Tipp**

Den Ausfall des Arbeitsentgelts können Sie durch die Beantragung eines zinslosen Darlehens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) teilweise ausgleichen. Die Auszahlung während der Freistellung sowie die Rückzahlung nach der erfolgten Freistellung sind in monatlichen Raten vorgesehen. Formulare, Merkblätter sowie nähere Informationen rund um ein mögliches Darlehen finden Sie direkt auf der [Homepage des BAFzA](https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit/service).