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title: "Anspruch auf Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit | Debeka BKK"
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description: Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person dauerhaft körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen hat und Hilfe im Alltag benötigt. Der Medizinische Dienst stellt Art und Schweregrad in einer Begutachtung vor Ort fest, wobei Hilfebedarf, Wohnsituation und soziales Umfeld berücksichtigt werden.
date: 2025-11-20
modified: 2026-03-20
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# Anspruch auf Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit | Debeka BKK

Anspruch auf Pflegeleistungen
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Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

 Was ist Pflegebedürftigkeit?
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**Pflegebedürftigkeit** im Sinne der Pflegeversicherung liegt vor, sofern eine Person dauerhaft (mindestens 6 Monate) nicht in der Lage ist, alltäglichen Verpflichtungen, Aktivitäten und Aufgaben nachzugehen und deshalb Hilfe benötigt, um diese Defizite auszugleichen. Die Beeinträchtigung kann **körperlicher, geistiger oder psychischer Art** sein.

Ob und in welchem Schweregrad Pflegebedürftigkeit vorliegt, stellt der Medizinische Dienst im Rahmen einer **Pflegebegutachtung** fest. Dazu wird sich eine Ärztin bzw. ein Arzt oder eine Pflegefachkraft im Rahmen eines Hausbesuchs bzw. eines Besuchs im Pflegeheim ein genaues Bild vom individuellen Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person sowie von dem sozialen Umfeld und der Wohn-/Pflegesituation verschaffen.

Nach bundeseinheitlich gültigen Richtlinien beurteilt die Ärztin bzw. der Arzt oder die Pflegefachkraft des Medizinischen Dienstes die nachfolgenden sechs Bereiche und führt die einzelnen Ergebnisse in einer **Gesamtbewertung** zusammen:

- Mobilität
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (z. B. Essen, Trinken, Körperpflege)
- Selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes berücksichtigt neben der zeitlichen Dauer des benötigten Hilfebedarfs auch dessen Ausmaß. Aus der Zusammenführung der Teilergebnisse ergibt sich der sogenannte **Pflegegrad**. Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt nach einem Punktesystem mit unterschiedlicher Gewichtung in den einzelnen Bereichen. Der individuell festgestellte Pflegegrad gibt an, wie schwer die Pflegebedürftigkeit ist und bestimmt den Umfang der Pflegeleistungen.

 Übersicht der 5 Pflegegrade
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\*Bei einer Gesamtpunktzahl unter 12,5 Punkten liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vor

| Pflegegrad | Grad der Selbständigkeit | Punktzahl |
|---|---|---|
| 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 12,5\* bis unter 27 |
| 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 27 bis unter 47,5 |
| 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 47,5 bis unter 70 |
| 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 70 bis unter 90 |
| 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 |

 Wichtig zu wissen
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Grundsätzlich hat nur diejenige pflegebedürftige Person **Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse**, wenn innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang eine **Versicherung in der Pflegeversicherung** bestanden hat. Versicherte Kinder erfüllen diese sogenannte Vorversicherungszeit auch dann, wenn ein Elternteil diese erfüllt hat.

 Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
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Sie sind gesetzlich krankenversichert? Dann nutzen Sie bitte für den Erstantrag auf Pflegeleistungen unseren Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Ein ärztliches Attest zur Pflegebedürftigkeit ist nicht notwendig.

[Jetzt Antrag herunterladen](https://www.debeka-bkk.de/fileadmin/data_debekabkk/Dokumente/Pflege/230120_BKK300_DEBEKA-BKK_FORM_Erstantrag-Pflege.pdf)

###  Nützliche Tipps & Links

Falls Sie weitere Informationen zur erstmaligen Beantragung von Pflegeleistungen benötigen, finden Sie in unserem [Leitfaden](https://www.debeka-bkk.de/leistungen/pflege/erstmalige-beantragung/) hilfreiche Tipps und wichtige Informationen zum Antrag.

Gerne unterstützen wir Sie auch beim Ausfüllen des Pflegeantrags – [kontaktieren](https://www.debeka-bkk.de/kontakt/) Sie uns, wir beraten Sie gerne!