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title: "Mutter-/Vater-Kind-Kur - Individuelle Therapien | Debeka BKK"
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description: Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr über dieses spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsangebot, das auf besondere Belastungssituationen, wie z. B. psychische Belastungen, Trennungssituationen oder Probleme in der Erziehung und den daraus resultierenden Krankheitsbildern abzielt.
date: 2025-11-20
modified: 2026-04-17
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# Mutter-/Vater-Kind-Kur - Individuelle Therapien | Debeka BKK

Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur
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Mütter und Väter sind in ihrem familiären Alltag oft vielfältigen Mehrfachbelastungen ausgesetzt: Kindererziehung, Beruf und Haushalt miteinander zu vereinbaren, kann sich schnell zu einer echten Herausforderung entwickeln. Kommen dann noch familiäre Schwierigkeiten und soziale Probleme hinzu, stoßen manche Eltern an ihre Grenzen.

 Abgestimmt auf die Bedürfnisse von Müttern und Vätern
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Das spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsangebot im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur richtet sich ganz nach den Bedürfnissen von Müttern und Vätern. Es zielt vor allem auf besondere Belastungssituationen, wie z. B. psychische Belastungen, Trennungssituationen oder Probleme in der Erziehung und den daraus resultierenden Krankheitsbildern ab. Individuelle Therapieangebote können dabei helfen, den spezifischen Gesundheitsrisiken wirksam und nachhaltig entgegenzuwirken.

 FAQ
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  Möglichkeiten und Grenzen

Ziel der Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren ist es, Mütter und Väter akut zu entlasten und ihnen dauerhafte Lösungssätze an die Hand zu geben. Um den größtmöglichen Erfolg zu erreichen, müssen Zielsetzung, Möglichkeiten sowie die Grenzen der Maßnahme bekannt sowie die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung gewährleistet sein.

Häufig entstehen unklare und falsche Erwartungen, die während der Teilnahme an einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur zu Missverständnissen und Enttäuschungen führen können.

**Mögliche Leistungen einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur**

- Medizinische Behandlung von Eltern
- Psychologische, pädagogische sowie therapeutische Hilfestellung, ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Mutter oder des Vaters
- Sport und Freizeitangebote
- Kinderbetreuung

**Keine Leistung einer Mutter-/Vater-Kind-Kur**

- Hilfe bei finanziellen Sorgen
- Lösen von Beziehungsproblemen mit dem Partner

  Kann mein Kind mitkommen?

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Bedürfnisse konzentrieren können, kann es das Beste sein, wenn Sie sich getrennt von Ihren Kindern erholen. Allerdings können Kinder bis zum Alter von 12 Jahren mitfahren, in besonderen Fällen bis maximal 14 Jahren; für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze.

**Mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein**

- Das Kind ist ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank
- Eine Trennung würde bei Ihrem Kind zu psychischen Problemen führen
- Die Beziehung zwischen Eltern und Kind ist belastet
- Das Kind kann nicht anderweitig betreut werden

  Wie stelle ich einen Antrag?

Erste Ansprechperson ist Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt. Sie oder er entscheidet, ob eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahme als Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung medizinisch notwendig ist und füllt die entsprechenden Antragsvordrucke für Sie aus. Die Antragsunterlagen liegen ausschließlich den Ärzten vor, eine Zusendung durch uns ist nicht möglich.

Im Falle einer medizinischen Vorsorgeleistung verordnet Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahme auf dem Musterformular 64, bei einer medizinischen Rehabilitationsleistung auf dem Musterformular 61. Sollte Ihr Kind ebenfalls behandlungsbedürftig sein, erhalten Sie von Ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt zusätzlich das Musterformular 65 (Attest für das Kind).

Gerne können Sie die ärztlichen Unterlagen mit einem eigenen Schreiben versehen, in dem Sie uns schildern, warum eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahme notwendig ist. Dies ist jedoch kein Muss, die ärztlichen Unterlagen sind zur Beantragung bei uns ausreichend.

Bitte schicken Sie alle Unterlagen an folgende Adresse:
**Debeka Betriebskrankenkasse**
**Reha-Team**
**56048 Koblenz**

Sobald uns alle Informationen vorliegen, prüfen wir Ihren Antrag und informieren Sie umgehend.

  Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Für eine medizinisch notwendige Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur übernehmen wir die Kosten. Die Einrichtung rechnet direkt mit uns ab. Mütter und Väter zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Kalendertag direkt an die Einrichtung. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

  Wann findet die Kur statt?

Bitte vereinbaren Sie mit der von Ihnen ausgewählten Einrichtung einen Termin, der eine Aufnahme innerhalb von sechs Monaten nach unserer Bewilligung vorsieht. Denn nur so kann sich Ihr Gesundheitszustand schnell verbessern.

  Wo finde ich die passende Einrichtung?

In unserem digitalen [Mutter- bzw. Vater-Kind-Katalog](https://mvk.debeka-bkk.de/) können Sie aus einer Vielzahl von Vertragskliniken wählen. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit Ihrem Bewilligungsbescheid.

  Kann ich die Kur wiederholen?

Der Gesetzgebende sieht eine Wiederholung von Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren (Vorsorgeleistung) grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren vor. Reichen Sie uns dann bitte erneut einen Antrag mit aktuellen Unterlagen ein.