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title: "Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker | Debeka BKK"
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description: Nach § 15 SGB V ist die ärztliche Behandlung nur von approbierten Ärzten zu leisten. Darum übernimmt die Debeka BKK keine Kosten für Heilpraktiker. Hier erfahren Sie mehr darüber, warum das so ist.
date: 2025-11-20
modified: 2026-04-17
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# Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker | Debeka BKK

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
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Eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker wird aufgesucht, wenn eine Behandlung mit alternativer Heilkunde erforderlich oder gewünscht ist. Eine Behandlung findet zumeist in der eigenen Praxis, in Reha- und Gesundheitszentren oder im Unternehmen statt.

 Behandlung ausschließlich durch approbierte Ärztinnen und Ärzte
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Nach § 15 SGB V ist die ärztliche Behandlung unserer Versicherten und Mitglieder ausschließlich von approbierten Ärztinnen und Ärzten zu leisten.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker können im Bereich der sozialen Krankenversicherung somit weder ärztliche Behandlungen vornehmen noch als medizinische Hilfspersonen bei der Durchführung einer ärztlichen Behandlung gelten. Daraus folgt, dass nachträglich entstandene Kosten von den Krankenkassen **nicht** übernommen werden können. Ebenso entfallen die Veranlassung von Laboruntersuchungen sowie die Vergütung von Arzneien auf Verordnungen einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers.

Eine Kostenübernahme durch uns kann daher **nicht** erfolgen.