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title: "Heilmittel - Massage, Krankengymnastik und mehr | Debeka BKK"
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description: Behandlungen wie zum Beispiel Massage, Wärme- und Ergotherapie sowie Krankengymnastik werden unter dem Begriff Heilmittel zusammengefasst. Hier erfahren Sie, wie wir Sie bei den Kosten unterstützen.
date: 2025-11-20
modified: 2026-04-17
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# Heilmittel - Massage, Krankengymnastik und mehr | Debeka BKK

Heilmittel
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Behandlungen wie zum Beispiel Massage, Wärme- und Ergotherapie sowie Krankengymnastik werden unter dem Begriff Heilmittel zusammengefasst. Sie werden eingesetzt, um eine Krankheit zu heilen oder einer weiteren Verschlimmerung entgegenzuwirken.

 Beantragung
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Heilmittel, z. B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, werden von Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt verordnet. Dafür wird das **Formular 13** verwendet.

Welche Heilmittel bei welcher Erkrankung verordnet werden können, ist im sogenannten **Heilmittelkatalog** geregelt. Dieser wird vom *Gemeinsamen Bundesausschuss* *(G-BA)* festgelegt.

Der Heilmittelkatalog legt u. a. fest:

- welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen eingesetzt werden können
- welche Behandlungsmenge üblicherweise erforderlich ist, um das Therapieziel zu erreichen
- wie viele Behandlungen höchstens mit einer Verordnung verordnet werden können

 Behandlungsbeginn
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Bitte beachten Sie die Frist für den Behandlungsbeginn:

- **Regelfall:** Die Behandlung muss innerhalb von **28 Tagen** nach Ausstellung der Verordnung beginnen
- **Dringlicher Behandlungsbedarf:** Wenn auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf angegeben ist, muss die Behandlung innerhalb von **14 Tagen** beginnen

Wird die jeweilige Frist überschritten, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

 Langfristiger Heilmittelbedarf / besonderer Versorgungsbedarf
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Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf haben die Möglichkeit, eine langfristige Heilmittelverordnung zu erhalten. Langfristiger Heilmittelbedarf liegt vor, wenn sich aus der ärztlichen Begründung die Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der nachvollziehbare Therapiebedarf eines Versicherten ergeben.

Besondere Verordnungsbedarfe sind für schwer kranke Patienten gedacht, die Heilmittel für einen begrenzten Zeitraum, jedoch in intensivem Ausmaß benötigen.

Die Diagnosen, welchen einen langfristigen Heilmittelbedarf oder einen besonderen Versorgungsbedarf begründen, sind in der Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/besonderer Versorgungsbedarf gelistet.

 Zuzahlung
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Bis zum **31. Dezember 2026** beträgt die Zuzahlung:

- **10% der Kosten** des Heilmittels und
- zusätzlich **10 Euro je Verordnung**

Ab dem **1. Januar 2027** beträgt die Zuzahlung:

- **10% der Kosten** des Heilmittels und
- zusätzlich **15 Euro je Verordnung**

###  Nützliche Tipps & Links

Auf der [Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/heilmittel) finden Sie weitere Informationen zu Heilmitteln.