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title: "Funktionstraining - Beweglichkeit und Mobilität | Debeka BKK"
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description: Das Ziel eines Funktionstrainings sind der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen, das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme oder Körperteile, die Schmerzlinderung, die Beweglichkeitsverbesserung sowie die Hilfe zur Selbsthilfe. Hier erfahren Sie mehr darüber.
date: 2025-11-20
modified: 2026-04-17
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# Funktionstraining - Beweglichkeit und Mobilität | Debeka BKK

Funktionstraining
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Das Ziel eines Funktionstrainings sind der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen, das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme oder Körperteile, die Schmerzlinderung, die Beweglichkeitsverbesserung sowie die Hilfe zur Selbsthilfe.

 So unterstützen wir Sie
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In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Funktionstrainings **12 Monate**.

Bei schwerer Beeinträchtigung von Beweglichkeit und Mobilität durch chronisch progredient verlaufende, entzündlich-rheumatische Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Kollagenosen, Fibromyalgie- Syndrome und Osteoporose beträgt der Leistungsumfang **24 Monate**. 

Eine längere Leistungsdauer ist nur möglich, wenn die langfristige Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung wegen geistiger oder psychischer Krankheiten bzw. Behinderungen, die selbstgesteuerte Aktivitäten zur Durchführung des Übungsprogramms nicht ermöglichen, nicht oder noch nicht gegeben ist. In diesen Fällen erfolgt die Erstverordnung bzw. gegebenenfalls weitere notwendige Folgeverordnungen bei Rehabilitationssport für 120 Übungseinheiten in 36 Monaten, in Herzgruppen für 90 Übungseinheiten in 30 Monaten und bei Funktionstraining für 24 Monate. Grundsätzlich ist Funktionstraining keine auf Dauer angelegte Leistung, sondern „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die erlernten Übungen sind nach Ablauf des Zeitraums eigenständig weiterzuführen. Verlängerungen des Zeitraums kommen nur dann in Frage, wenn Sie beispielweise wegen eines mehrmonatigen Krankenhausaufenthaltes die Übungseinheiten nicht wahrnehmen konnten. 

Das Funktionstraining findet in anerkannten Funktionstrainingsgruppen im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen unter fachkundiger Leitung vor allem durch Physiotherapeutinnen bzw. Physiotherapeuten sowie Krankengymnastinnen bzw. Krankengymnasten statt und ist organorientiert.

Eine vorherige Genehmigung der Leistung durch die Krankenkasse erfolgt nicht.  Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie schneller mit der Maßnahme beginnen können und Porto sparen. **Bitte wenden Sie sich mit Ihrer ärztlichen Verordnung direkt an zugelassene zertifizierte Leistungserbringende.** Eine Liste der Anbietenden finden Sie unter anderem auf der [Webseite der Deutschen Rheuma-Liga](https://www.rheuma-liga.de/angebote/funktionstraining/angebote-funktionstraining).