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title: "Fahrkosten - Voraussetzungen Fahrkostenerstattung | Debeka BKK"
url: "https://www.debeka-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/fahrkosten/"
description: Wenn aus zwingenden medizinischen Gründen Fahrkosten anfallen, z. B. Rettungs- oder Krankentransport, Fahrten zur Dialyse oder Chemotherapie, tragen wir diese. Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema.
date: 2025-11-20
modified: 2026-04-17
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# Fahrkosten - Voraussetzungen Fahrkostenerstattung | Debeka BKK

Fahrkosten
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Wenn aus zwingenden medizinischen Gründen - wie z. B. Fahrten zur Dialyse oder Chemotherapie sowie Rettungs- und Krankentransporte - Fahrkosten anfallen, werden diese von uns übernommen.

 So unterstützen wir Sie
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Neben Fahrkosten zu stationären Behandlungen können in Ausnahmefällen auch Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel Fahrten zur Strahlentherapie, Chemotherapie und ambulanten Dialysebehandlung.

Der Behandlungsort muss die nächsterreichbare, geeignete Behandlungsmöglichkeit für Sie darstellen. **Auch bei ambulanten Behandlungen (z. B. bei Dialyse oder in besonderen Ausnahmefällen) werden Fahrkosten übernommen, diese sind jedoch meist vorab zu genehmigen.** Als Zuzahlung sieht der Gesetzgeber 10% der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro der Kosten je Fahrt vor.

Nutzen Sie für die Kostenerstattung unseren „[**Antrag auf Erstattung von Fahrkosten**](https://www.debeka-bkk.de/fileadmin/data_debekabkk/Dokumente/Leistungen-A-Z/BKK76_240322_Fahrkosten_beschreibbar.pdf)“.