Sie hatten einen Unfall? Neben der Frage um die Gesundheit muss geklärt werden, wer Unfallverursacher ist und wie der finanziell entstandene Schaden behoben werden kann. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir für Sie nachstehend die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt:
Unter dem Begriff Unfall versteht die Rechtsprechung ein "zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis", bei dem eine Person verletzt wird. Ansprüche können sich beispielsweise ergeben aus:
Ärzte, Rettungsdienste, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer teilen uns lediglich in Ausnahmefällen den genauen Hergang eines Unfalls mit. Die Leistungserbringer übermitteln den gesetzlichen Krankenkassen lediglich eine Diagnose, die auf eine Verletzung hindeutet. Um prüfen zu können, ob tatsächlich ein Unfallereignis vorlag, versendet die Debeka BKK Unfallfragebögen. In einem solchen Fall fordert Sie der Gesetzgeber auf, uns bei der Aufklärung zu unterstützen.
Nachdem uns Ihre Angaben vorliegen, überprüfen wir, ob ein Fremdverschulden vorliegt und als Folge daraus ein Anspruch auf Schadensersatz entstanden sein könnte. Besteht ein Schadensersatzanspruch, wird dieser gegenüber des Unfallverursachers bzw. seiner Haftpflichtversicherung geltend gemacht.
Bitte senden Sie uns daher den Fragebogen ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben zurück.
Wichtig zu wissen: Bei den oben genannten Schadensersatzansprüchen handelt es sich lediglich um die Ansprüche unserer Debeka BKK.
Der Versand eines Unfallfragebogens wird durch die vom Arzt gestellte Diagnose ausgelöst. Die Diagnose gibt Aufschluss darüber, um welche Art der Verletzung (z. B. Knieprellung) es sich handelt, nennt aber nicht deren Ursache. Sollten Sie einen Fragebogen erhalten, obwohl kein Unfall vorliegt, ist das Ausfüllen des Fragebogens nicht notwendig. Ein kurzer Anruf ist in diesen Fällen ausreichend.
Manchmal gibt es Ereignisse, die Sie nicht als „Unfall“ ansehen würden. Neben den klassischen Unfällen existieren weitere Situationen, aus denen Schadensersatzansprüche entstehen können. Hier einige Beispiele:
Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn der Unfall im Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit (versicherte Tätigkeit) steht. Hierzu zählen auch Unfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle.
Die Kosten für die Behandlung von Arbeitsunfällen trägt nicht die Debeka BKK, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Von uns bereits getragene Behandlungskosten werden von dem zuständigen Unfallversicherungsträger zurückgefordert.
Wichtig zu wissen: Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls in Behandlung sind, entrichten keine gesetzlichen Zuzahlungen.
Gegen die Folgen von Arbeitsunfällen sind nicht nur Berufstätige versichert. Auch andere Personenkreise werden von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, beispielsweise:
Auch hier gilt der Versicherungsschutz für den direkten Weg zwischen Wohnung und "Arbeitsstelle".
Täglich werden etliche Fragebögen zu möglichen Unfallereignissen versendet. In ca. 90 % der Fälle liegt kein Fremdverschulden vor. Die verbleibenden 10 % sind von größter Wichtigkeit: Bei einem durch Dritte verursachten Unfall geht der Schadenersatzanspruch des Versicherten auf die Debeka BKK über. Die Debeka BKK zahlt zunächst die Behandlungskosten in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten und fordert anschließend die Kosten von dem Verursacher oder der Haftpflichtversicherung zurück. Hierbei geht es um erhebliche Summen, die zur wirtschaftlichen Stabilität der Debeka BKK beitragen.
Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Krankenkassen verpflichtet, jedem Hinweis auf einen Unfall nachzugehen. Das Bundesamt für soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde überprüft dabei unsere Bemühungen auf diesem Gebiet.
Wir möchten die Versichertengemeinschaft der Debeka BKK vor unnötigen Ausgaben bewahren und den Vorgaben des Gesetzgebers nachkommen. Aufgrund dessen bemühen wir uns um jede Unfallschilderung.
Das liegt daran, dass die Behandlungsmaßnahmen an unterschiedlichen Tagen bzw. von verschiedenen Leistungserbringern (Klinik, Arzt usw.) erbracht wurden. In diesem Fall ist es für uns nicht ersichtlich, ob es sich um dieselben Unfallfolgen oder eventuell um einen weiteren Unfall handelt.
Haben Sie für ein und denselben Unfall bereits einen Fragebogen an uns zurückgesandt, genügt eine kurze telefonische Rückmeldung Ihrerseits.
In einem solchen Fall sind Sie bei der Debeka BKK umfassend versichert: Die notwendigen Leistungen übernehmen wir selbstverständlich. Durch die Beantwortung des Fragebogens entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Lediglich bei vorsätzlich selbst zugezogenen Erkrankungen sieht das Sozialgesetzbuch Möglichkeiten zu Einschränkungen bei den Leistungen vor.
Sobald eine andere Person an einem Unfall beteiligt ist – unabhängig von Fremd- oder Selbstverschulden - benötigen wir möglichst umfassende Angaben zu den Beteiligten und deren Haftpflichtversicherungen. Bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall kann die Debeka BKK Schadensersatzansprüche bei Versicherungen geltend machen, ohne dass sich dadurch Ihre Schadenfreiheitsrabatte verschlechtern.
Um die Angelegenheit rund um den Unfall Ihres Kindes klären zu können, benötigen wir für Personen ab 18 Jahren eine entsprechende Vollmacht. Diese ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten im Auftrag Ihres Kindes zu erledigen und Auskünfte der Debeka BKK zu erhalten. Die Bearbeitung des Unfallfragebogens kann ohne Vollmacht bzw. ohne Unterschrift Ihres volljährigen Kindes leider nicht vorgenommen werden.
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.