Selbsthilfe – Experten in eigener Sache
Ob man selber von einer chronischen Erkrankung betroffen ist oder ob es sich um einen Angehörigen handelt – die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen.
Chronisch kranke Menschen und deren Angehörige können sich dort informieren und erhalten Trost und Unterstützung. Nicht immer reichen die Ansprechpartner auf medizinischer Seite, um sich nach der ersten Diagnose zurecht zu finden und die Erkrankung zu verarbeiten. Hier hilft vielen Menschen der Austausch mit anderen Betroffenen.
Nahezu für alle Erkrankungen und Behinderungen gibt es mittlerweile Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, die mit ihren vielfältigen und umfangreichen Aktivitäten eine wertvolle Ergänzung zu den professionellen Angeboten unserer BKK bilden und damit ein wichtiger Bestandteil des Sozial- und Gesundheitssystems sind.
Wenn Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen möchten, sind Sie in einer der zahlreichen Selbsthilfegruppen gut aufgehoben. Ob und wo es eine Selbsthilfegruppe für Ihr Krankheitsbild gibt, erfahren Sie zum Beispiel bei den Selbsthilfekontaktstellen. Eine Übersicht finden Sie unter https://www.nakos.de/adressen/rot.
Manche Erkrankungen sind so selten, dass es keine Selbsthilfegruppe in der Nähe gibt. Gerade hier kann der Austausch jedoch besonders wichtig sein. Hilfe und Informationen finden Sie bei der „Allianz chronisch seltener Erkrankungen (ACHSE)“ unter https://www.achse-online.de/de/ sowie unter https://www.nakos.de/adressen/blau.
Selbsthilfeorganisationen bieten gut verständliche Informationen zum jeweiligen Krankheitsbild und stehen beratend zur Verfügung. Außerdem helfen Sie bei der Suche nach geeigneten Selbsthilfegruppen. Eine Übersicht finden Sie unter https://www.nakos.de/adressen/gruen/.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V.
Die Selbsthilfe erhält einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 1,28 EUR pro Versicherten.
Im Jahr 2023 haben wir rund 4.000 EUR für die Selbsthilfeförderung aufgewendet.
Für das Jahr 2024 stellen wir Fördermittel in Höhe von ca. 50.000 EUR für die Projektförderung zur Verfügung.
Wir fördern Projekte von Selbsthilfegruppen auf regionaler Ebene. Die Selbsthilfearbeit soll gestärkt und weiter ausgebaut werden. Grundlage der Förderung ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Zur Beantragung Ihres Projektes verwenden Sie bitte folgende Vorlage:
Antrag auf kassenindividuelle Selbsthilfeförderung
Förderanträge sind schriftlich und im Original zu stellen. Die Anträge sind vollständig auszufüllen, von zwei legitimierten Vertretungen der Selbsthilfegruppe zu unterzeichnen und mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen bei:
Debeka Betriebskrankenkasse
56048 Koblenz
Kunde/Markt - Vertrieb
Antragsteller, die Fördermittel erhalten haben, reichen bis zum 31.01. des Folgejahres den Mittelverwendungsnachweis ein. Die Anlage dazu finden Sie hier.
Gerne können Sie uns bei Fragen per Mail oder unter 0261 94143 - 879 erreichen.
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