Kurzzeitpflege

Für den Fall, dass Sie für eine kurze Zeit eine vollstationäre Pflege benötigen, stehen Ihnen die Leistungen der Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein,

  • wenn Ihre selbst beschaffte Pflegeperson ausfällt.
  • zur Überbrückung nach einer stationären Behandlung.
  • wenn die häusliche Pflege noch nicht abschließend geregelt werden konnte.
  • bei einer kurzfristigen Verschlimmerung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Leistungsumfang der Kurzzeitpflege:

  • die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen inklusive medizinischer Behandlungspflege und Betreuung werden bei Pflegegrad 2 bis 5 für längstens bis zu 8 Wochen und bis zu einem Höchstbetrag von 1.774,00 EUR pro Kalenderjahr übernommen.
  • kosten für die Unterkunft, die Verpflegung und auch für die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung können von uns nicht übernommen werden. Diese Aufwendungen sind vom Versicherten zu tragen.
    Tipp: Verschaffen Sie sich bei Bedarf mehr finanziellen Spielraum, indem Sie den Entlastungsbetrag für die oben genannten Eigenanteile der Kurzzeitpflege verwenden.
  • der Leistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn es sich um eine anerkannte Pflegeeinrichtung handelt. Das bedeutet, dass die betreffende Einrichtung der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse zugelassen sein muss.
  • zusätzlich zahlen wir Ihnen die Hälfte des vor dem Beginn der Kurzzeitpflege bereits bezogenen Pflegegeldes für bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr weiter.
    Tipp: Sollte der Höchstbetrag von 1.774,00 EUR nicht ausreichen, dann kann das Budget für die Kurzzeitpflege um den ggf. noch nicht ausgeschöpften Leistungsbetrag der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Bei einer flexiblen Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege steht Ihnen somit ein maximaler Höchstbetrag von bis zu 3.386,00 EUR zur Verfügung.

Unseren Antrag auf Kurzzeitpflege finden Sie gleich hier zum Download. Gerne senden wir Ihnen den Antrag auch per Post zu – ein Anruf unter 0261 94143 - 391 genügt!

Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Pflegesachbearbeiter:innen unter der Rufnummer 0261 94143 - 391. Wir beraten Sie gerne!

Kunden- center
Kundencenter
(0261) 94143 - 0
Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr
Leistungs- und Versicherungsfragen
Gesundheits- beratung
Gesundheitsberatung
0800 3000 440 Mo. - Fr. 08.00 - 20.00 Uhr Medizinische Fragen
Ihr
Anliegen

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.

Zustimmen
×