Während der Schwangerschaft kann es zu einem Mangel an wichtigen Nährstoffen wie Eisen, Jod und Folsäure kommen. Diese sind jedoch essenziell für die gesunde Entwicklung des Kindes.
Ab dem 01.01.2025 erstatten wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure sowie entsprechende Kombipräparate. Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Femibion) sind nicht erstattungsfähig.
Pro Schwangerschaft übernehmen wir bis zu 250 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget kann flexibel für verschiedene erstattungsfähige Leistungen genutzt werden.
Zur Kostenerstattung sind die ärztliche Verordnung, die Rechnung und die aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch die eigenhändige Unterschrift, vorzulegen
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