Nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel ab 01.01.2025

Während der Schwangerschaft kann es zu einem Mangel an wichtigen Nährstoffen wie Eisen, Jod und Folsäure kommen. Diese sind jedoch essenziell für die gesunde Entwicklung des Kindes.

Ab dem 01.01.2025 erstatten wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure sowie entsprechende Kombipräparate. Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Femibion) sind nicht erstattungsfähig.

Pro Schwangerschaft übernehmen wir bis zu 250 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget kann flexibel für verschiedene erstattungsfähige Leistungen genutzt werden.

Voraussetzungen für die Erstattung

  • Ärztliche Verordnung: Das Arzneimittel muss durch einen kassenärztlich zugelassenen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Frauenarzt auf Privatrezept verordnet werden.
  • Medizinische Notwendigkeit: Die Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft erforderlich sein, um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken.
  • Bezug: Das Arzneimittel muss eine gültige Zulassung in Deutschland haben und aus einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels (Versandapotheke) bezogen worden sein

Zur Kostenerstattung sind die ärztliche Verordnung, die Rechnung und die aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch die eigenhändige Unterschrift, vorzulegen

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