Während der Schwangerschaft können wichtige Nährstoffe wie Eisen, Jod und Folsäure fehlen, die jedoch entscheidend für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes sind. Sie unterstützen die gesunde Entwicklung des ungeborenen Kindes, indem sie Nährstoffe liefern, die für die Schwangerschaft und die Prävention von Mangelerscheinungen notwendig sind.
Nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure sowie Kombipräparate dieser Wirkstoffe werden im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets ab dem 01.01.2025 erstattet.
Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 250 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen, wie z. B. für Arzneimittel mit Eisen, Jod und Folsäure oder Kombipräparate dieser Wirkstoffe, zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.
Erstattet werden u. a. die Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel, die aufgrund vorliegender Schwangerschaft medizinisch notwendig sind, um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken.
Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Frauenarzt auf Privatrezept verordnet wurde und die Einnahme aufgrund der vorliegenden Schwangerschaft medizinisch notwendig ist.
Das Arzneimittel mit einer in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Zulassung muss von einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels (Versandapotheke) bezogen worden sein.
Zur Kostenerstattung sind die ärztliche Verordnung, die Rechnung und die aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch die eigenhändige Unterschrift, vorzulegen.
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