Mutter-/ Vater-Kind-Kur

Mütter und Väter sind in ihrem familiären Alltag vielfältigen Mehrfachbelastungen ausgesetzt. Der Druck Kindererziehung, Beruf und Haushalt miteinander zu vereinbaren bringt sie oft gesundheitlich an ihre Grenzen. Kommen familiäre Schwierigkeiten sowie soziale Probleme hinzu, gerät das fragile Familienkonstrukt aus dem Gleichgewicht.

Das spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsangebot im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur richtet sich nach den Bedürfnissen der Mütter und Väter. Sie zielt insbesondere auf die besonderen Belastungssituationen, wie psychische Belastungen, Trennungssituationen oder Probleme in der Erziehung und den daraus resultierenden Krankheitsbildern ab. Individuelle Therapieangebote können dabei helfen, den spezifischen Gesundheitsrisiken wirksam und nachhaltig entgegenzuwirken.

Ziel der Mutter-/Vater-Kind-Kuren ist es, Mütter und Väter akut zu entlasten und dauerhafte Lösungssätze mit an die Hand zu geben. Um den größtmöglichen Erfolg zu erreichen, müssen Zielsetzung, Möglichkeiten sowie die Grenzen der Mutter-/Vater-Kind-Kuren bekannt sowie die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung gewährleistet sein.

Häufig entstehen unklare und falsche Erwartungen, die bei der Durchführung einer Mutter-/Vater-Kind-Kur zu Missverständnissen und Enttäuschungen führen kann.

Mögliche Leistungen einer Mutter-/Vater-Kind-Kur

  • Medizinische Behandlung von Eltern
  • Psychologische, pädagogische sowie therapeutische Hilfestellung, ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Mutter oder des Vaters
  • Sport und Freizeitangebote
  • Kinderbetreuung

Keine Leistung einer Mutter-/Vater-Kind-Kur

  • Hilfe bei finanziellen Sorgen
  • Lösen von Beziehungsproblemen mit dem Partner

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Bedürfnisse konzentrieren können, kann es das Beste sein, wenn Sie sich getrennt von Ihren Kindern erholen. Allerdings können Kinder bis zum Alter von maximal 12 Jahren mitfahren, in besonderen Fällen bis maximal 14 Jahren; für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze.

Mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein

  • Das Kind ist ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
  • Eine Trennung würde bei Ihrem Kind zu psychischen Problemen führen.
  • Die Beziehung zwischen Eltern und Kind ist belastet.
  • Das Kind kann nicht anderweitig betreut werden.

Erster Ansprechpartner ist Ihr behandelnder Arzt. Er entscheidet, ob eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme als Vorsorgeleistung oder Rehabilitationsleistung medizinisch notwendig ist und füllt die entsprechenden Antragsvordrucke für Sie aus. Die Antragsunterlagen liegen ausschließlich den Ärzten vor, eine Zusendung durch uns ist nicht möglich.

Im Falle einer medizinischen Vorsorgeleistung verordnet Ihnen Ihr Arzt die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme auf dem Musterformular 64, bei einer medizinischen Rehabilitationsleistung auf dem Muster 61.
Sollte Ihr Kind ebenfalls behandlungsbedürftig sein, erhalten Sie vom Kinderarzt zusätzlich das Musterformular 65 (Attest für das Kind).

Gerne können Sie die ärztlichen Unterlagen mit einem eigenen Schreiben versehen, in dem Sie uns schildern, warum eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme notwendig ist. Das ist jedoch kein Muss, die ärztlichen Unterlagen sind zur Beantragung bei uns ausreichend.

Bitte schicken Sie alle Unterlagen an folgende Adresse:
Debeka Betriebskrankenkasse
Reha-Team
56048 Koblenz

Sobald uns alle Informationen vorliegen, prüfen wir Ihren Antrag und informieren Sie umgehend.

Für eine medizinisch notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kur übernehmen wir die Kosten. Die Einrichtung rechnet direkt mit uns ab. Mütter und Väter zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 EUR je Kalendertag direkt an die Einrichtung. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

Bitte vereinbaren Sie mit der von Ihnen ausgewählten Einrichtung einen Termin, der eine Aufnahme innerhalb von sechs Monaten nach unserer Bewilligung vorsieht. Denn nur so kann sich Ihr Gesundheitszustand schnell verbessern.

In unserem digitalen Mutter/Vater-Kind-Katalog können Sie aus einer Vielzahl von Vertragskliniken wählen. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit Ihrem Bewilligungsbescheid.

Der Gesetzgeber sieht eine Wiederholung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren (Vorsorgeleistung) grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren vor. Reichen Sie uns dann bitte erneut einen Antrag mit aktuellen Unterlagen ein.

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