Höhe der gesetzlichen Zuzahlungen

  Zuzahlung Grenzen / Ausnahmen
Arznei- und Verband­mittel 10 % des Preises jedoch mindes­tens 5 EUR, höchs­tens 10 EUR; aller­dings nicht mehr als die tatsäch­li­chen Kosten des Mittels
Fahr­kosten pro Fahrt 10 % des Preises jedoch mindes­tens 5 EUR, höchs­tens 10 EUR; aller­dings nicht mehr als die tatsäch­li­chen Kosten der Fahrt Ausnahme: Die Zuzah­lung haben auch Kinder und Jugend­liche zu leisten, die das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben.
Häus­liche Kran­ken­pflege 10 % der Kosten zuzüg­lich 10 EUR je Verord­nung begrenzt auf 28 Tage pro Kalen­der­jahr
Haus­halts­hilfe 10 % der kalen­der­täg­li­chen Kosten jedoch mindes­tens 5 EUR, höchs­tens 10 EUR; aller­dings nicht mehr als die tatsäch­li­chen Kosten der Leis­tung
Heil­mittel 10 % der Kosten des Mittels zuzüg­lich 10 EUR je Verord­nung  
Hilfs­mittel 10 % für jedes Mittel jedoch mindes­tens 5 EUR, höchs­tens 10 EUR; aller­dings nicht mehr als die tatsäch­li­chen Kosten des Mittels Ausnahme: Hilfs­mittel, die zum Verbrauch bestimmt sind: 10 % je Packung, maximal 10 EUR pro Monat
Kran­ken­hausbehand­lung 10 EUR pro Kalen­dertag maximal 28 Tage pro Kalen­der­jahr
Statio­näre Vorsorge 10 EUR pro Tag  
Medi­zi­ni­sche Reha­bi­li­ta­tion (ambu­lant und stationär) 10 EUR pro Tag bei Anschluss­re­ha­bi­li­ta­tion begrenzt auf 28 Tage pro Kalen­der­jahr
Medi­zi­ni­sche Vorsorge und Reha­bi­li­ta­tion für Mütter und Väter 10 EUR pro Tag  
Sozio­the­rapie 10 % der kalen­der­täg­li­chen Kosten jedoch mindes­tens 5 EUR, höchs­tens 10 EUR; aller­dings nicht mehr als die tatsäch­li­chen Kosten des Mittels
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