Hausarztzentrierte Versorgung

Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) ist ein sogenanntes Versorgungsmodell. Es bietet unseren Versicherten zum einen den Vorteil, dass sie im Krankheitsfall eine erste Anlaufstelle haben und zum anderen mit Hilfe des Hausarztes durch sämtliche Behandlungsschritte geführt werden.

Die Teilnahme an den Hausarztmodellen ist für Versicherte und Ärzte freiwillig. Wer sich in ein Hausarztmodell einschreibt oder einen entsprechenden Tarif wählt, verpflichtet sich, im Krankheitsfall immer zuerst zum Hausarzt zu gehen. Der Hausarzt koordiniert alle erforderlichen Untersuchungen und Befunde. Bei ihm laufen die Fäden zusammen.

  • Er berät Sie rund um Ihre Behandlung und bespricht mit Ihnen die passende Therapie.
  • Sorgt für notwendige Überweisungen an einen Facharzt und kümmert sich auch um einen Termin.
  • Dokumentiert alle Befunde, Therapien und Medikamente und behält so immer den Überblick über Ihre Gesundheit. Damit lassen sich Wechselwirkungen von Medikamenten und andere gesundheitliche Risiken vermeiden.
  • Koordiniert all Ihre Behandlungen, um doppelte Untersuchungen oder Aufenthalte im Krankenhaus zu vermeiden.
  • Hat durch einen geringeren Aufwand in der Verwaltung mehr Zeit für Sie.
  • Bietet attraktive Services an. Zum Beispiel Sprechstunden zu besonderen Terminen und eine verkürzte Wartezeit.

Folgendes bitten wir Sie dabei zu beachten

  • Sie wählen verbindlich für mindestens ein Jahr Ihren Hausarzt (auch Kinder- oder Jugendärzte nehmen an der hausärztlichen Versorgung teil).
  • Der Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen. Fachärzte dürfen nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden.
    Ausnahme: Im Notfall, Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte sowie ärztliche Notfalldienste.
  • Im Vertretungsfall ist nur der angegebene Vertretungsarzt aufzusuchen.

Sofern Sie Fragen zu Ihrer HzV Teilnahme haben, können Sie sich gerne mit uns telefonisch unter
0261 94143 - 295 oder per E-Mail unter mehrleistungen-vertrag(at)debeka-bkk.de in Verbindung setzen.

Wie kann ich mich in den Hausarztvertrag einschreiben?
Ihr Arzt informiert Sie umfassend über die Rechte und Pflichten, die die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung mit sich bringen. Sagt Ihnen diese Form der Versorgung zu, können Sie direkt beim Hausarzt die Einschreibung vornehmen. Anschließend prüfen wir die Voraussetzungen für die Teilnahme und teilen Ihnen Ihren Teilnahmestatus mit dem Begrüßungsschreiben mit. Sie haben hierbei ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihrer Teilnahme gemäß Patientenrechtegesetz.

Zur Info: Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für Sie kostenlos.

Kann ich das Hausarztmodell kündigen?
Die Teilnahme am Hausarztprogramm kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Diese Kündigung muss schriftlich per Post oder E-Mail bei uns eingereicht werden.

Was muss ich beim Arztwechsel beachten?
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie einen Arztwechsel durchführen. Hierbei ist zunächst die Teilnahme bei dem bisherigen betreuenden Hausarzt wegen wichtiger Gründe zum Ende des nächstmöglichen Quartals zu kündigen und eine neue Einschreibung bei dem neu gewählten Arzt vorzunehmen. Sollte sich aufgrund der Einschreibesystematik Ihre Teilnahme bei dem neu gewählten Hausarzt verzögern oder sich zeitliche Lücken ergeben, nehmen Sie in der Zwischenzeit an der Regelversorgung teil.

 

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