Häusliche Krankenpflege

Neben der Verordnung einer ärztlichen Behandlung, kann auch eine häusliche Krankenpflege erforderlich sein, um die Behandlungsziele zu erreichen.

Sie erhalten häusliche Krankenpflege, wenn sie zur Sicherung der ärztlichen Behandlungsziele notwendig ist und keine im Haushalt lebende Person diese durchführen kann.

Auch wenn eigentlich eine Behandlung im Krankenhaus geboten, aber nicht ausführbar ist oder diese durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird, kann eine häusliche Krankenpflege von uns übernommen werden. Sofern der Arzt die Behandlungspflege verordnet, können wir uns dann auch an einer hauswirtschaftlichen Versorgung und der Grundpflege beteiligen. 

Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Versorgung kann im Einzelfall auch ohne gleichzeitig durchgeführte Behandlungspflege erbracht werden, soweit kein Anspruch auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI besteht.

Als Zuzahlung sind für Versicherte ab 18 Jahren 10 EUR je Verordnung sowie 10 % der Kosten, maximal für 28 Tage im Kalenderjahr, zu tragen.

Kunden- center
Kundencenter
(0261) 94143 - 0
Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr
Leistungs- und Versicherungsfragen
Gesundheits- beratung
Gesundheitsberatung
0800 3000 440 Mo. - Fr. 08.00 - 20.00 Uhr Medizinische Fragen
Ihr
Anliegen

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.

Zustimmen
×