Funktionstraining

Das Ziel eines Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Beweglichkeitsverbesserung und die Hilfe zur Selbsthilfe.

In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Funktionstrainings 12 Monate.

Bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch chronisch bzw. chronisch progredient verlaufende entzündlich rheumatische Erkrankung (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Kollagenosen, Fibromyalgie- Syndrome und Osteoporose beträgt der Leistungsumfang 24 Monate.

Eine längere Leistungsdauer ist nur möglich, wenn die langfristige Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung wegen geistiger oder psychischer Krankheiten bzw. Behinderungen, die selbstgesteuerte Aktivitäten zur Durchführung des Übungsprograms nicht ermöglichen, nicht oder noch nicht gegeben ist. In diesen Fällen erfolgt die Erst- bzw. ggf. weiter notwendige Folgeverordnung(en) bei Rehabilitationssport für 120 Übungseinheiten in 36 Monaten, in Herzgruppen für 90 Übungseinheiten in 30 Monaten, bei Funktionstraining für 24 Monate.

Das Funktionstraining findet in anerkannten Funktionstrainingsgruppen im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen unter fachkundiger Leitung vor allem durch Physiotherapeut/Innen/ Krankengymnast/Innen statt und ist organorientiert.

Zur Genehmigung reichen Sie uns bitte das vom Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllte Muster 56 mit Angabe des Anbieters, seiner IK-Nummer (Institutionskennzeichen und Ihrer Unterschrift ein.

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