Windpocken sind eine hoch ansteckende Virusinfektion, die durch das Varizellen-Zoster-Virus verursacht wird. Die Feststellung der Antikörper auf Windpocken hilft Schwangeren, die einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind, ihren Immunstatus zu überprüfen.
Die Feststellung der Antikörper auf Windpocken wird als satzungsgemäße Zusatzleistung bei Schwangerschaft / Mutterschaft ("Schwangerschaftsbudget") ab dem 01.01.2025 bezahlt.
Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 250 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen, wie etwa die Feststellung der Antikörper auf Windpocken, zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.
Erstattet werden u. a. die Kosten von ärztlich erbrachten Leistungen bei vorliegenden Risikofaktoren, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.
Zur Kostenerstattung benötigen wir die Rechnung und die aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch die eigenhändige Unterschrift.
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