Die Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln ist eine wichtige Maßnahme für Schwangere, die einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind. Sie dient dazu, den Immunstatus zu überprüfen und das Risiko einer Infektion mit dem Parvovirus B19 frühzeitig zu erkennen.
Die Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln wird als Zusatzleistung für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen bei Schwangerschaft / Mutterschaft ("Schwangerschaftsbudget") ab dem 01.01.2025 bezahlt.
Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 250 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen, wie z. B. die Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln, zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.
Erstattet werden u. a. die Kosten von ärztlich erbrachten Leistungen bei vorliegenden Risikofaktoren, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.
Zur Kostenerstattung benötigen wir die Rechnung und die aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch die eigenhändige Unterschrift.
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