Der B-Streptokokkentest wird während der Schwangerschaft durchgeführt, um eine bakterielle Besiedlung im Geburtskanal zu erkennen, die bei der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden könnte. Eine frühzeitige Diagnose ermöglicht die Gabe von Antibiotika während der Geburt, um Infektionen zu verhindern und die Gesundheit des Neugeborenen zu schützen.
Der B-Streptokokkentest wird als Zusatzleistung im Rahmen der zusätzlichen Leistungen bei Schwangerschaft/Mutterschaft ("Schwangerschaftsbudget") ab dem 01.01.2025 bezahlt.
Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 250 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen, wie z. B. einem B-Streptokokkentest, zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.
Erstattet werden u. a. die Kosten für Schwangere, um eine bakterielle Besiedlung zu erkennen und durch prophylaktische Gabe eines Antibiotikums mit Beginn der Geburt eine Infektion des Neugeborenen zu verhindern.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.
Zur Kostenerstattung benötigen wir die Rechnung und die aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch die eigenhändige Unterschrift
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