Arznei- und Verbandmittel

Wenn Ihr Arzt Ihnen Arznei- und Verbandmittel verschreibt, übernehmen wir die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Festbeträge. 

Der Gesetzgeber hat für Erwachsene einen Eigenanteil, die sogenannte Zuzahlung, vorgesehen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt bei Erwachsenen 10% der Kosten, d. h. mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR bzw. die tatsächlichen Kosten. Kinder sind hiervon befreit. Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr tragen wir auch die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente. 

Rabattverträge, die wir für unsere Versicherten abschließen, stellen eine Versorgung mit hochwertigen Medikamenten sicher. In einigen Fällen entfällt hierbei sogar eine Zuzahlung.

Durch unsere Rabattverträge mit Pharmaherstellern ist auch die Inanspruchnahme von zuzahlungsfreien Arzneimitteln möglich. In der Apotheke können Sie solche Arzneimittel erhalten, wenn der Arzt in seiner Verordnung nicht ausdrücklich ein anderes Präparat vorgibt.

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