Verdienstausfall bei Krankenhausaufenthalt mit Kindern

Sie begleiten ihr Kind während einer stationären Krankenhausbehandlung? Dann erfahren Sie hier alles rundum die Erstattung bei Verdienstausfall.

Bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme einer Begleitperson während einer stationären Krankenhausbehandlung eines Kindes beteiligen wir uns an dem der Begleitperson durch die Mitaufnahme entstehenden Verdienstausfall. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Kosten für die Mitaufnahme der Begleitperson vom Krankenhaus über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden.

Für die Prüfung einer Erstattung benötigen wir:

  • Den Antrag auf Erstattung.
  • Eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme.
  • Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den unbezahlten Urlaub und den dadurch entstandenen Verdienstausfall.

Die entsprechenden Antragsunterlagen können Sie sich hier herunterladen.

Sofern Sie Auskünfte zur Mitaufnahme einer Begleitperson oder zur Erstattung des Verdienstausfalls wünschen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

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