Sie begleiten ihr Kind während einer stationären Krankenhausbehandlung? Dann erfahren Sie hier alles rundum die Erstattung bei Verdienstausfall.
Bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme einer Begleitperson während einer stationären Krankenhausbehandlung eines Kindes beteiligen wir uns an dem der Begleitperson durch die Mitaufnahme entstehenden Verdienstausfall. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Kosten für die Mitaufnahme der Begleitperson vom Krankenhaus über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Für die Prüfung einer Erstattung benötigen wir:
Die entsprechenden Antragsunterlagen können Sie sich hier herunterladen.
Sofern Sie Auskünfte zur Mitaufnahme einer Begleitperson oder zur Erstattung des Verdienstausfalls wünschen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.