Eine Rehabilitationsleistung kann notwendig werden, wenn die Krankenbehandlung einschließlich Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln zur Verminderung der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen oder Beeinträchtigungen nicht ausreicht.
Ambulante Leistungen der Rehabilitation, die am Wohnort oder in Wohnortnähe durchgeführt werden, sind in ihrem inhaltlichen Leistungsspektrum (medizinisch und therapeutisch) gleichwertig mit den stationären Rehabilitationsmaßnahmen. Das Angebot einer ambulanten Rehabilitation richtet sich an Patienten, die über die erforderliche Mobilität zur Inanspruchnahme dieser Form der Rehabilitation verfügen und die Rehabilitationseinrichtung in einer zumutbaren Fahrzeit erreichen können.
Ihre Vorteile der ambulanten Rehabilitation
Unsere Leistung „ambulante Rehabilitation“ in Anspruch nehmen?
Sofern Sie Auskünfte zur Antragstellung im Vorfeld der Leistung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Was Sie noch über ambulante Rehabilitation wissen sollten
Soll bei Beschäftigten die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden, so erbringen vorrangig die Rentenversicherungsträger die medizinischen Rehabilitationsleistungen. Wir können in diesem Fall keine Kosten übernehmen - helfen aber gern, wenn es um den Antrag geht. Antragsvordrucke erhalten Sie online auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Eine Wiederholung von ambulanten Rehabilitationsleistungen innerhalb von vier Jahren nach der Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen (Vorleistungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung
Für Leistungen zur ambulanten Rehabilitation gilt eine Zuzahlung von 10 EUR je Behandlungstag für Versicherte ab 18 Jahren.
Medizinisch notwendige Rehabilitationsleistungen werden stationär erbracht, wenn
Die ständige ärztliche Betreuung, die hohe Therapieintensität sowie Unterbringung und Verpflegung sind wesentliche Merkmale der stationären Rehabilitation. Dazu gehört auch die sozialmedizinische Betreuung mit Empfehlungen für die Zeit danach. Rehabilitationsleistungen erbringt die Krankenkasse, sofern kein anderer Rehabilitationsträger vorrangig zuständig ist.
Unsere Leistung "stationäre Rehabilitation" in Anspruch nehmen
Sofern Sie Auskünfte zur Antragstellung im Vorfeld der Leistung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Was Sie noch über Stationäre Rehabilitation wissen sollten
Soll bei Beschäftigten die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden, so erbringen vorrangig die Rentenversicherungsträger die medizinischen Rehabilitationsleistungen. Wir können in diesem Fall keine Kosten übernehmen, helfen aber gern, wenn es um den Antrag geht. Antragsvordrucke erhalten Sie online auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Sie können den Antrag auch ganz einfach digital ausfüllen und abschicken. Den Online-Antrag wird Ihnen hier zur Verfügung gestellt.
Eine Wiederholung von stationären Rehabilitationsleistungen innerhalb von vier Jahren nach der Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen (Vorleistungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung
Für Leistungen zur stationären Rehabilitation gilt eine Zuzahlung von 10 EUR je Kalendertag für Versicherte ab 18 Jahre.
Als Anschlussrehabilitation werden rehabilitative Maßnahmen bezeichnet, die sich unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang bei bestimmten Erkrankungen an eine Krankenhausbehandlung anschließen.
Wir übernehmen die Kosten, sofern nicht ein anderer Kostenträger (zum Beispiel der Rentenversicherungsträger) vorrangig zuständig ist.
Ziel der Anschlussrehabilitation ist es, die Leistungsfähigkeit für Alltag und Berufsleben wiederherzustellen. Es gilt vor allem, verloren gegangene Funktionen wieder zu erlangen und/oder auszugleichen. Wir stellen Anschlussrehabilitationsleistungen sowohl ambulant am Wohnort/in Wohnortnähe als auch stationär zu Verfügung, sofern kein anderer Rehabilitationsträger, z. B. die Rentenversicherung, vorrangig zuständig ist.
Die Anregung einer Anschlussrehabilitation erfolgt durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt im Krankenhaus. Die Antragstellung wird meist durch das Krankenhaus (in der Regel durch den Sozialdienst) vorgenommen.
Ihre Vorteile der Anschlussrehabilitation
Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung
Für eine Anschlussrehabilitation gilt eine verminderte Zuzahlung. Das heißt, der oder die Versicherte zahlt für längstens 28 Tage je Kalenderjahr 10 EUR pro Kalendertag (bei ambulanter Anschlussrehabilitation pro Behandlungstag) zu. Dabei wird die Zeit der Krankenhausbehandlung angerechnet.
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