Diese beziehen sich auf folgenden digitalen Service:
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachtem Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die einheitliche Verwendung der Formulierungen „Versicherter“ ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Geschlechter gemeint.
Die Debeka BKK, Im Metternicher Feld 50, 56072 Koblenz, 0261 94143 – 0, info@debeka-bkk.de im Folgenden „Krankenkasse“ genannt, bietet Ihren Versicherten seit dem 29. August 2024 auf Antrag und mit Einwilligung die Nutzung einer versichertengeführten, von der Gesellschaft für Telematik zugelassenen, elektronischen Rezepts (E-Rezept) gemäß § 360 Abs. 10 SGB V als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen.
Mit dem E-Rezept-Modul kann ein Versicherter E-Rezepte und ärztliche Verordnungen für Arzneimittel elektronisch empfangen, verwalten und bei einer freigewählten Apotheke einlösen.
Wird dem Versicherten ein Arzneimittel verordnet, wird ein E-Rezept erstellt. Dieses wird in der Telematikinfrastruktur auf dem E-Rezept Fachdienst gespeichert und kann von dem Versicherten durch das E-Rezept-Modul abgerufen und verwaltet werden. Nur der Versicherte hat Zugriff auf die in dem Endgerät lokal gespeicherten Daten.
Über den Scan eines 2D-Codes oder durch eine Authentifizierung mit der elektronischen Gesundheitskarte wird das E-Rezept eingelöst. Im E-Rezept Fachdienst sind alle Apotheken hinterlegt. Dem Versicherten stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung sein E-Rezept einzulösen. Zum einen kann der Versicherte den 2D-Code direkt in einer Apotheke vorzeigen. Zum anderen kann der Versicherte den 2D-Code an eine Apotheke übermitteln um das Arzneimittel geliefert zu bekommen.
Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. (SGB V, Kapitel 11 §§ 306 - 383).
Die aktuelle Version dieser Nutzungsbedingungen kann jederzeit über die drei Punkte oben rechts im E-Rezept-Modul, Bereich Einwilligungen, abgerufen werden.
Die Krankenkasse behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf anzupassen. Sie informiert die Versicherten über Änderungen der Nutzungsbedingungen und stellt die aktualisierte Version zur Verfügung. Ohne Zustimmung des Versicherten ist eine Verwendung des E-Rezept-Moduls nicht möglich.
Die App ist für die Betriebssysteme Android und iOS erhältlich und wird in den jeweiligen App-Stores zu den dort geltenden Bedingungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die Krankenkasse ist berechtigt, die Funktionalitäten der App zu ändern oder zu erweitern oder die App selbst aus zwingenden rechtlichen oder sachlichen Gründen vorübergehend oder sogar dauerhaft einzustellen.
Die Krankenkasse wird in unterschiedlichen Intervallen Updates der App zur Verfügung stellen. Sie sollten diese Updates stets zeitnah installieren und immer die neueste verfügbare Version der App verwenden. Beim Verwenden älterer Versionen der App kann es zu Fehlfunktionen und Störungen kommen.
Aufgrund der Struktur des Internets hat die Krankenkasse keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und übernimmt deshalb keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat die Krankenkasse nicht zu vertreten.
Die Krankenkasse macht keine Zusagen über die Funktionen, Beschaffenheit, Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit der App. Diese können aufgrund von technischen Erfordernissen oder Störungen vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. In diesen Fällen kann die Funktionalität der App ganz oder teilweise eingeschränkt sein.
Die Krankenkasse räumt den Nutzenden das einfache, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und inhaltlich auf die bestimmungsgemäße Nutzung der App beschränkte Recht ein, die App nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen für eigene, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen.
Es ist dementsprechend nicht gestattet, die App Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, zu veröffentlichen, zu lizenzieren, zu verkaufen, anderweitig kommerziell zu verwerten oder in sonstiger Weise Dritten Rechte an der App oder ihren einzelnen Bestandteilen einzuräumen bzw. derartige Rechte zu übertragen. Für etwaige gesonderte Leistungen Dritter, die mittels der App verfügbar gemacht werden (z. B. Botendienste von Apotheken), können separate Bedingungen der jeweiligen Dritten gelten. Die Krankenkasse ist weder für diese Leistungen noch für die entsprechenden (Nutzungs-)Bedingungen verantwortlich.
Die Nutzung des E-Rezept-Moduls ist für den Versicherten freiwillig und kann die Einrichtung des E-Rezept-Moduls jederzeit vollständig widerrufen.
Der Versicherte muss gegenüber der Krankenkasse vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Der Versicherte darf in dem E-Rezept-Modul nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen des Versicherten richtig sind.
Der Versicherte darf das E-Rezept-Modul nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen des E-Rezept-Moduls, ist verboten.
Der Versicherte muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zum E-Rezept-Modul bekommt, Dritten gegenüber geheim halten. Der Versicherte ist für jeden Zugriff auf das E-Rezept mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Account darf nicht an Dritte für den Zugriff auf das E-Rezept-Modul weitergegeben werden.
Es ist verboten, das E-Rezept-Modul für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z. B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.
Der Versicherte verantwortet die Rechtmäßigkeit der im E-Rezept-Modul gespeicherten Inhalte. Die Krankenkasse stellt mit dem E-Rezept-Modul lediglich die technische und organisatorische Plattform für Versicherte zur Verfügung. Die Krankenkasse hat keine Kenntnis von den Inhalten, die der Versicherte im E-Rezept-Modul gespeichert hat und übernimmt hinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht der Krankenkasse handelt es sich folglich um fremde Inhalte. Der Versicherte darf keine Inhalte im E-Rezept-Modul speichern oder speichern lassen, die
Vorgaben beim Tod von Versicherten
Der Tod von Versicherten führt nicht zu einer automatischen Löschung des E-Rezepts-Modul.
Die Löschung des E-Rezept-Modul nach Tod des Versicherten kann nur durch die Bevollmächtigten oder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Erbenstellung bzw. der Bevollmächtigung erfolgen, oder nach Ablauf einer zeitlichen Frist von 100 Tagen.
Innerhalb dieser zeitlichen Frist muss der Erbe eine Vollmacht vorlegen, um sein Recht anzuzeigen, die Daten des Verstorbenen zu verwalten. Wird der Krankenkasse innerhalb dieser Frist keine Vollmacht vorgelegt, erfolgt gemäß Absatz 11.3 die sofortige und unwiderrufliche Löschung des E-Rezept-Moduls.
Wurde der Krankenkasse die Vollmacht fristgerecht vorgelegt, wird der Bevollmächtige/Erbe seitens der Krankenkasse gemäß Absatz 11.4 über die Frist informiert, in welcher er die Daten des Verstorbenen exportieren kann. Nach Ablauf dieser Frist wird das E-Rezept sofort und unwiderruflich gelöscht.
Der Versicherte wird darauf hingewiesen, dass nur er allein zu Lebzeiten dafür sorgen kann, dass nach seinem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Das kann der Versicherte entweder durch Erteilung einer Vollmacht z. B. durch die „Vertreterregelung“ im E-Rezept-Modul tun oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK mit dem Testament.
Die Krankenkasse gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit des E-Rezept-Modul. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler im E-Rezept-Modul und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung des E-Rezept-Modul keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für den Versicherten verfügbare, Version.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.
Die Krankenkasse genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates im jeweiligen App-Store zum Herunterladen bereitstellt und der Versicherte einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
Eine Funktionsbeeinträchtigung des E-Rezept-Modul, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel.
Der Versicherte ist verpflichtet, der Krankenkasse Mängel des E-Rezept-Modul unverzüglich mitzuteilen. Der Versicherte wird die Krankenkasse bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Krankenkasse umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form wird keine Gewähr übernommen.
Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel des E-Rezept-Moduls beruhen, die ePA das E-Rezept verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Die Krankenkasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Krankenkasse nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Versicherte regelmäßig vertraut. Die Krankenkasse haftet jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
Eine verschuldensunabhängige Haftung der der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Leistungsverzögerungen hat die Krankenkasse nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.
Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Im Falle eines Datenverlustes haftet die Krankenkasse nur, wenn der Versicherte, den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den im E-Rezept-Modul gespeicherten Daten nachgekommen ist.
Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Versicherten wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von der Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt. Eine weitergehende Haftung der Krankenkasse besteht nicht.
Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von der Krankenkasse anwendbar.
Die Nationale Agentur für digitale Medizin (gematik) bemüht sich um die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der über das E-Rezept-Modul zugänglich gemachten Informationen Dritter (z. B. Adressen, Öffnungszeiten, Barrierefreiheit von Zugängen etc.), übernimmt insoweit jedoch keine Gewähr.
Falls der Versicherte über Links in der App auf fremde Internetseiten gelangt, liegt die Verantwortung ebenfalls ausschließlich bei den Anbietern dieser Seiten. Die Nationale Agentur für digitale Medizin (gematik) macht sich die Inhalte dieser Seiten nicht zu eigen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren für die Nationale Agentur für digitale Medizin (gematik) keine rechtswidrigen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar. Auf Änderungen der verlinkten Seiten hat die Nationale Agentur für digitale Medizin (gematik) keinen Einfluss.
Die Datenschutzerklärung zum E-Rezept-Modul gibt umfänglich Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der App. Die aktuelle Version der Datenschutzerklärung kann jederzeit über die drei Punkte oben rechts im E-Rezept-Modul, Bereich Einwilligungen, abgerufen werden.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.