Nach der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird am 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten die sogenannte ePA für alle eingeführt. Dies wurde gesetzlich so entschieden und gehört zur Digitalstrategie des Bundes. Neben optimierten Eingabe- und Speichermöglichkeiten gibt es dann vor allem eine Neuigkeit: Alle bekommen von ihrer Krankenkasse automatisch eine ePA angelegt, Sie müssen dafür nichts machen. Möchten Sie dies nicht, müssen Sie ausdrücklich widersprechen. Das nennt man Opt-Out-Prinzip. In diesem Fall müssen Sie nicht mit Benachteiligungen rechnen, allerdings können Sie auch nicht die zahlreichen Vorteile nutzen, die Ihnen die ePA bietet.
Sie sind bereits von der ePA überzeugt? Dann laden Sie sich jetzt unsere kostenfreie ePA-App herunter und schalten Sie Ihren Zugang direkt dort frei.
Befunde, Diagnosen, Medikationspläne und vieles mehr: Mit der ePA haben Sie Ihre gesundheitsrelevanten Unterlagen an einer Stelle und dank Smartphone immer mit dabei. Damit wird für Sie vieles einfacher. Sie sparen Zeit bei der medizinischen Informationsbeschaffung, vermeiden Doppeluntersuchungen und können so effizienter behandelt werden. Und das Beste: Mit der ePA haben Sie immer die volle Kontrolle über Ihre Daten.
Denn nur Sie bestimmen, ob und in welchem Umfang Sie die ePA nutzen möchten, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden sollen und welche Arztpraxen, Behandlungseinrichtungen oder sonstige Leistungserbringenden auf welche Daten zugreifen können. Anders ausgedrückt: Sie haben die volle Entscheidungshoheit über alle Aspekte, die Ihre sensiblen Personen- und Gesundheitsdaten betreffen.
Alle Vorgaben zur ePA werden unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) erarbeitet. Die Umsetzung aller Vorgaben erfolgt unter strengen Sicherheitsauflagen und wird kontinuierlich durch unabhängige, zertifizierte und akkreditierte Stellen geprüft.
Nur Sie allein entscheiden, welche Arztpraxen, Behandlungseinrichtungen oder sonstige Leistungserbringenden auf Ihre Daten zugreifen können. Diese können Ihre ePA nur dann einsehen, wenn Sie von Ihnen dazu berechtigt werden. Ohne Ihre ausdrückliche Autorisierung können Ihre Daten nicht ausgelesen werden. Der Zugriff auf Ihre ePA und somit Ihre Daten kann nur erfolgen, wenn Sie dem zuvor nicht widersprochen haben. Dies können Sie ganz einfach in der ePA-App tun.
Nur Sie allein entscheiden, ob Sie Daten nur für eine aktuelle Behandlung oder über einen längeren Zeitraum freigeben. Das bedeutet, dass Sie Arztpraxen, Behandlungseinrichtungen oder sonstigen Leistungserbringenden den Zugriff entweder nur für den Tag der Untersuchung oder für die Dauer einer langfristig angelegten Behandlung – z. B. bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt – gestatten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Einsicht auf bestimmte Dokumente zu beschränken, so dass der Behandelnde keinen Zugriff auf alle Ihre Daten in Ihrer ePA hat.
Weder wir als Ihre gesetzliche Krankenkasse noch andere Krankenkassen, Versicherer oder gewerbliche Anbieter können Ihre elektronische Patientenakte einsehen! Krankenkassen stellen Ihnen lediglich eine Leistungsauskunft in Ihre ePA ein.
Nur Sie allein entscheiden, welche Daten Sie in Ihrer ePA speichern und welche nicht. Befüllen Sie Ihre ePA ganz nach Ihren eigenen Wünschen z. B. mit Arztbriefen, Befunden oder anderen für Sie relevanten Dokumenten. Sie können auch eingescannte Unterlagen ablegen. Arztpraxen, Behandlungseinrichtungen und sonstige Leistungserbringenden stellen lediglich Daten in Ihre ePA – Sie entscheiden dann, ob diese weiter gespeichert bleiben oder nicht.
Nur Sie allein entscheiden, welche Daten Sie nach erfolgter Behandlung wieder löschen. Das betrifft sowohl einzelne Dokumente wie auch komplette Datensätze. Da die ePA als lebenslange digitale Akte gedacht ist, werde Dokumente nicht automatisch gelöscht. Sie haben jedoch jederzeit die Freiheit, mit nur einem Klick alles zu löschen, was Sie nicht mehr in Ihrer ePA haben möchten.
Bei der ePA spielt der Schutz Ihrer sensiblen Personen- und Gesundheitsdaten die zentrale Rolle. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, der Zugriff erfolgt ausschließlich über die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) – ein in sich geschlossenes, sicheres Netz, das keine Kompromisse beim Thema Sicherheit macht. Die moderne Sicherheitsarchitektur gewährleistet die geschützte Übermittlung von Daten ohne die Zugriffsmöglichkeit Dritter.
Um die ePA zu nutzen, müssen Sie zuerst unsere ePA-App herunterladen. Anschließend können Sie dort Ihren Zugang zur ePA über verschiedene Wege freischalten. Die Freischaltung Ihres Zugangs mittels Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie der dazugehörigen PIN ist nur eine von vielen Möglichkeiten. Hier geht's zum Download:
Sie haben noch keine PIN zu Ihrer eGK? Dann identifizieren Sie sich jetzt mit Ihrem elektronischen Personalausweis und der dazugehörigen PIN über unser Webportal und fordern Sie jetzt die PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte an.
Nach der in §343 Abs. 1a SGB V gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht finden Sie hier Fragen und Antworten rund um die ePA für alle.
Sie sind nicht überzeugt und möchten Widerspruch gegen die ePA einlegen? Das können Sie schnell und einfach über unsere Service-App machen oder uns alternativ auch gerne telefonisch – siehe unten – kontaktieren.
Hier erfahren Sie mehr über alle rechtlichen Informationen zum Thema elektronische Patientenakte.
Hier finden Sie Datenschutzhinweise für die elektronische Patientenakte sowie Pflichtinformationen gemäß § 343 Absatz 1 SGB V.
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.