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title: "Hilfe bei Behandlungsfehlern | Debeka BKK"
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description: "Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuten. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Hier klicken und informieren!"
date: 2026-02-25
modified: 2026-03-24
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# Hilfe bei Behandlungsfehlern | Debeka BKK

Hilfe bei Behandlungsfehlern
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Unter einem Behandlungsfehler ist eine nicht angemessene (z. B. nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht zeitgerechte) Behandlung von Patientinnen bzw. Patienten durch eine Ärztin, einen Arzt, eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt zu verstehen.

 Welche Bereiche betrifft ein Behandlungsfehler?
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Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen - auch etwas, was eine ärztliche Fachkraft unterlassen, also nicht getan, hat. Der Fehler kann dabei **rein medizinischer Art** sein oder sich auf **organisatorische Fragen** beziehen. Auch fehlende, unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe und ihre Risiken zählen zu Behandlungsfehlern.

Allein das Ausbleiben eines Heilungserfolgs ist noch kein eindeutiger Hinweis auf einen Behandlungsfehler.

###  Beispiele für typische Behandlungsfehler

- falsche Diagnose gestellt
- unzureichende Aufklärung über Risiken einer Behandlung
- nicht fachgerecht durchgeführte Operation
- Ziehen eines gesunden Zahns anstelle eines erkrankten

###  Anspruch auf Schadenersatz?

Schadenersatzansprüche können Sie nur dann geltend machen, wenn der Gesundheitsschaden ohne den Behandlungsfehler gar nicht aufgetreten wäre. Die meisten Schadenersatzfälle werden außergerichtlich von den Gutachtenden- und Schlichtungskommissionen der Ärzte- und Zahnärztekammern geregelt. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie **kostenfrei**. Die Anschriften und Telefonnummern der Gutachtendenkommissionen und Schlichtungsstellen finden Sie über die Bundesärztekammer bzw. Landesärzte- und Landeszahnärztekammer.

 MD-Gutachten
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Behandlungsfehler sind durch ein medizinisches Gutachten nachzuweisen. Sobald uns ausführliche Informationen (z. B. Dokumentation über Ihr Gespräch mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt, Krankenakte, Befundberichte) vorliegen, fordern wir beim Medizinischen Dienst (MD) ein Gutachten an. Bei einem begründeten Verdacht erstellt der MD ein ausführliches Gutachten. Das Gutachten ist für Sie **kostenfrei**.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuten. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

 Ihr Kontakt bei Behandlungsfehlern
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**Team Ersatzleistungswesen**
T.: 0261 94143 - 296
<Ersatzleistungswesen@debeka-bkk.de>