Künstliche Befruchtung
Künstliche Befruchtung
Die BKK gewährt zusätzlich zu den nach § 27a Abs. 3 SGB V mit dem Behandlungsplan genehmigten Leistungen einen Zuschuss.
Voraussetzungen:
- Eine Kostenerstattung nach dieser Vorschrift erfolgt nur, wenn beide Ehepartner bei der Debeka BKK versichert sind.
- Im Ürbigen bleiben die Bestimmungen des § 27a SGB V unberührt.
Leistungsumfang und Abrechnung:
- Der Zuschuss beträgt maximal 200 EUR je Behandlungsversuch für maximal 3 Versuche.
- Es sind Rechnungen im Original einzureichen.