Wichtige Hinweise für Betroffene

Auch in schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass Sie für uns erreichbar bleiben. Bitte teilen Sie uns die Anschrift Ihres aktuellen (vorübergehenden) Aufenthaltsorts sowie Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit. Ein kurzer Anruf bei unserem Kundencenter unter der Telefonnummer 0261 94143 – 0 genügt.

Die ärztliche Bereitschaftspraxis in Bad Neuenahr-Ahrweiler am Krankenhaus Maria Hilf hat bis auf Weiteres, neben den regulären Öffnungszeiten, zusätzlich von montags bis freitags zwischen 10 und 16 Uhr geöffnet. Zudem hat eine mobile Arztpraxis am Parkplatz am Bahnhof in Bad Neuenahr täglich zwischen 10 und 16 Uhr geöffnet.

Sie können sich in diesem Fall direkt an Ihren bisherigen Versorger wenden. Dort wird umgehend eine entsprechende Neuversorgung oder eine Reparatur in die Wege geleitet. Wir kümmern uns abschließend um alle Formalitäten.

Vom Hochwasser betroffene Praxen können die Behandlungen als Videotherapie oder an anderen Orten erbringen. So können z. B. Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet war, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden. Bitte rufen Sie uns zur Abklärung möglicher Mehrkosten einfach an.

Die in dieser Situation entstehenden Mehrkosten übernehmen wir für Sie. Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag um den Hinweis "Mehrkilometer durch Hochwasser".

Bei den durch die Hochwasserkatastrophe betroffenen Versicherten behalten die bisher erteilten Genehmigungen für medizinisch notwendige Fahrten, auch für die geänderten Abhol- und/oder Zielorte ohne Neuausstellung ihre Gültigkeit. Auf der Verordnung reicht zur Abrechnung der Hinweis, "Mehrkilometer durch Hochwasser", um eine Krankenfahrt abrechnen zu können.

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie im Krankengeldbezug sind und aktuell Probleme mit dem lückenlosen Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit haben. Eine Übersicht möglicher Vertretungsärzte finden Sie in unserer News unter „Ergänzende Informationen für Betroffene“. 

Diese können wir Ihnen gerne innerhalb von 10 Tagen – auch an ihren vorübergehenden Aufenthaltsort – zukommen lassen. Sollten Sie für die Zwischenzeit einen Behandlungsausweis benötigen, können wir Ihnen diesen unverzüglich ausstellen. Melden Sie sich hierzu kurz bei unserem Kundencenter unter der Telefonnummer 0261 94143 – 0.

Bis zum 30.09.2021 ist - sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen - eine ärztliche Behandlung alternativ auch ohne eGK und/oder Behandlungsausweis im Rahmen des „Ersatzverfahrens“ möglich.  Hier kann der Arzt aufgrund von Datenangaben des Versicherten ärztliche Leistungen kassenärztlich abrechnen sowie verordnen.

Für Arbeitgeber und Mitglieder, die ihren Beitrag eigenständig entrichten, können auf Antrag die bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Monate Juli 2021 bis September 2021 durch die Debeka BKK gestundet werden. Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht. Von der Erhebung von Stundungszinsen, Säumniszuschlägen sowie Mahngebühren sieht die Debeka BKK für den vorgenannten Zeitraum ebenfalls ab.

Sofern Sie aus einem der von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete mit uns in Kontakt treten, versuchen wir für Sie auch ohne die Beibringung von Nachweisen die notwendigen Schritte einzuleiten. In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass wir Nachweise erbitten.
Mögliche Nachweisformen sind:

  • Bestätigung der Gemeinde, dass Sie von dem Hochwasser betroffen ist
  • Fotos des Betriebsgebäudes, auf denen die Beschädigungen sichtbar sind
  • Eine nach den örtlichen Verhältnissen glaubhafte Erklärung, dass erheblicher finanzieller Schaden durch das Hochwasser erlitten wurde.
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