Zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn...
Bei der Auslieferung sind wir von den Möglichkeiten und Kapazitäten der beteiligten Infrastruktur, d. h. Bundesdruckerei, Logistikunternehmen der Bundesdruckerei, Agentur und Post, abhängig.
Vorgesehen ist eine Aussendung der Voucher durch die Bundesdruckerei an das zuständige Logistikunternehmen in drei Wellen, wobei jede Welle zwei Wochen umfasst. Es ist geplant, dass alle drei Wellen bis Ende der ersten Februarwoche ausgeliefert sind.
Die Apotheke nimmt den Voucher entgegen und bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Abgabe an den Berechtigten. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über das Bundesamt für Soziales (BAS).
Hinweis: Sie können eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Diese benötigt keine Vollmacht, nur den Voucher.
In der Zeit vom 15.Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 galt ein vereinfachtes Verfahren: Anspruchsberechtigte konnten einmalig drei kostenlose Masken (ohne Voucher) in der Apotheke erhalten.
In den Zeiträumen vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 sowie vom 16. Februar bis zum 15. April sollen Anspruchsberechtigte zwei Voucher für jeweils sechs FFP2- oder vergleichbare Masken erhalten, die (gegen eine geringe Eigenbeteiligung von jeweils 2 EUR für sechs Masken) in der Apotheke eingelöst werden können.
Sobald uns endgültige Informationen durch den Gesetzgeber vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle erneut über die anstehende Aussendung.
Aktuell ist vorgesehen, dass die Apotheke den Informationsbrief und Ihren Personal- oder einen anderen Lichtbildausweis entgegen nimmt und die Abgabe an den Berechtigten mit Stempel und Unterschrift auf dem Schreiben bestätigt. Im Anschluss werden Ihnen die Schutzmasken ausgehändigt.
Hinweis: Das Informationsschreiben wird von der Apotheke zu Abrechnungszwecken einbehalten.
Als Bezieher/in des Arbeitslosengeldes II berechtigt Sie das Informationsschreiben der Bundesregierung bis zum 06.03.2021 dazu, zehn Schutzmasken (kostenfrei) in einer Apotheke Ihrer Wahl abzuholen.
Hinweis: Ein Anspruch auf einmalig 10 Schutzmasken besteht nur, wenn Sie bisher nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört haben.
Hier haben wir für Sie weitere häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt.
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