Anspruchsberechtigter Personenkreis

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn

1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben

oder

2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

a) chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,

b) chronische Herzinsuffizienz,

c) chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,

d) Demenz oder Schlaganfall,

e) Diabetes mellitus Typ 2,

f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,

g) stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,

h) Trisomie 21,

i) Risikoschwangerschaft.

Den Anspruch haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sofern  sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und sie die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 erfüllen.

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