Haushaltshilfe

Wenn Sie Ihren Haushalt wegen Krankheit oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht selbst weiterführen können, beteiligen wir uns an den Kosten einer Haushaltshilfe. 

Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn in Ihrem Haushalt keine Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann. Der Antrag ist vor Beginn der Leistung zu stellen, diesem ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Die Weiterführung des Haushalts übernimmt in der Regel ein Vertragspartner von uns. Dies können beispielsweise Sozialstationen, Träger der Wohlfahrtpflege oder private Unternehmen sein. Sie können die Weiterführung auch selbst organisieren, z. B. durch Verwandte, Freunde oder Bekannte. Der Umfang der Haushaltshilfe richtet sich nach den individuellen Verhältnissen wie z. B. der Schwere der Erkrankung und der häuslichen Situation.

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Der Antrag ist vor Beginn der Leistung zu stellen, diesem ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen.

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